Gebaeudehuelle 11-2020

63 gebäudehülle 11.20 betrieb+praxis betrieb + praxis fachveranstaltungen gerichts nur dann vertragsgerecht, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Dies setze jedoch voraus, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die mit der Nichteinhaltung der anerkann- ten Regeln der Technik verbundenen Kon- sequenzen hingewiesen habe (OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2019, Az: 6 U 1075/18; BGH, Beschluss vom 15.04.2020, Az: VII ZR 152/19). für die praxis Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist keine Einzelfallentscheidung; es liegen mittlerweile mehrere obergerichtliche Entscheidungen mit ähnlichem Inhalt vor. Dementsprechend hat der Auftragnehmer die Entwicklungen bei den anerkannten Regeln der Technik zu beobachten und den Auftrag- geber über etwaige Änderungen und die da- mit verbundenen Konsequenzen und Risiken für die Bauausführung zu informieren. Im Hinblick auf die Rechtsprechung zu Informa- tionspflichten des Auftragnehmers sollte die- ser darauf achten, dass seine Mitteilung für den Auftraggeber klar, nachvollziehbar und verständlich ist. Verlangt der Auftraggeber im Rahmen einer vomAuftragnehmer herbeige- führten Klärung, dass die „neuen“ anerkann- ten Regeln der Technik eingehalten werden, kommt für den Auftragnehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2017, Az: VII ZR 65/14). Bleibt der Auftragnehmer insoweit untätig, riskiert er einen berechtigtenMangelhinweis des Auftraggebers, der ihm vorwirft, er ha- be eine für seine Bauleistung relevante Än- derung der anerkannten Regeln der Tech- nik weder mitgeteilt noch eine entsprechende Klärung mit seinem Vertragspartner herbei- geführt und damit eine mangelhafte Leistung erbracht. SICHERHEIT IM FOKUS ONLINE-FACHSEMINAR VON SCHÜCO UND PARTNERN Auf eine neunzigminütige virtuelle Reise rund um das Thema Sicherheit am Gebäude nahm Jochen Sauer, Moderator und Referent des Fachseminars „Sicherheit als Dreh- und Angelpunkt rund ums Gebäude“, seine Teil- nehmerinnen und Teilnehmer am 22. Sep- tember 2020 mit. In sechs Vorträgen erfuhren die zugeschalteten Gäste Wesentliches aus verschiedenen Fachbereichen. Neu an dem schon traditionellen Fachplanerforum, das Schüco zusammen mit anderen Partnern seit mehreren Jahren veranstaltet, war das For- mat: Corona-bedingt fand die Veranstaltung online im Schüco Competence Center in Bie- lefeld statt; die Referenten waren vor Ort, die Teilnehmer am heimischen Rechner. Den Beginn machte Ludger Thiele vom ostwestfälischen Unternehmen Westag & Getalit AG , einem Hersteller unter anderem von einbruchhemmenden Funktionstüren vor allem aus dem Holzbereich. Sein drei- geteilter Vortrag beschäftigte sich mit Funk- tionen und Konstruktionen von Türen, den Risiken bei Drehflügeltüren sowie Türober- flächen. Jochen Sauer von axis communica- tions Sicherheits Systeme gab den Teilneh- mern einen interessanten Einblick in die Netzwerktechnik zur Überwachung von Ge- bäuden. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von Radarmeldern, künstlicher In- telligenz, Videoüberwachung von sensib- len Gebäudebereichen und mehr. Thomas Meissner von Vetrotech Saint-Gobain prä- sentierte lösungsorientierte Anwendungen von Sicherheitsgläsern im Gebäude, erläu- terte normative Grundlagen sowie relevante Normen für Sicherheitsglas und präsentierte verglaste Brandschutzsysteme anhand ver- schiedener Praxisbeispiele. Sina Rüsse von Schüco Stahl Systeme Jansen widmete sich den Anforderungen an Brandschutzsysteme in Pfosten-Riegel-Bauweise. Sie erläuter- te die unterschiedlichen Geltungsbereiche und erklärte, wann die CE-Kennzeichnung angewendet werden darf bzw. angewen- det werden muss und welches die Beson- derheiten des Systems Viss Fire EI30 sind, in dem Contraflam Mega, eines der größten Brandschutzgläser am Markt, zum Einsatz kommt. Volker Massmann präsentierte das erste gemeinsame Projekt von Schüco und Sälzer : die überarbeitete Pfosten-Riegel- fassade. Die Fassade kombiniert erfolgreich das Schüco Design mit der Sälzer Hochsi- cherheit. Neben dem hohen Schutz gegen Einbruch (bis RC5) wurde die Konstruktion bis zur höchsten Beschussklasse der Euro- päischen Norm FB7-NS erfolgreich geprüft und zertifiziert sowie mit 500 kg Spreng- stoff getestet. Als abschließender Redner beschäftigte sich Heiko Steinhauer von Assa Abloy Sicherheitstechnik mit Türen in Ret- tungswegen, insbesondere mit den unter- schiedlichen Möglichkeiten der Fluchttür- verriegelungen. Das Kernthema waren hier die elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen mit der neuen Panik-Druckstange, die oh- ne Fluchttürterminal an der Wand und oh- ne separates Verriegelungselement in der Tür arbeitet. Auch wenn der persönliche Austausch der TeilnehmerInnen untereinander und mit den ReferentInnen im virtuellen Raum nicht stattfinden konnte, so bot das Webi- nar eine Fülle von praxisnahen Informatio- nen in komprimierter Form – und dies oh- ne dass die rund 300 Zuhörer/innen dafür anreisen mussten. Foto: © Vetrotech Saint-Gobain Wegen der Corona- Lage fand das Fach- seminar in unge- wöhnlichem Format statt: Die Referen- ten waren vor Ort in Bielefeld, die Teil- nehmer konnten sich vom heimi- schen PC aus zu- schalten. der autor Rechtsanwalt Jörg Teller ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Frankfurter Kanzlei SMNG Rechtsanwaltsge- sellschaft mbH (www.smng.de) . Foto: © SMNG

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