Gebaeudehuelle 11-2020
42 gebäudehülle 11.20 glas+rahmen glas+rahmen glasveredlung bisher galten bei verwendung von „ESG-H“ in Deutschland die Vorgaben der Bauregelliste des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). In der neuen DIN 18008-1/2, Ausgabe 2020, wird ein Produkt „ESG-H“ nicht mehr genannt. Nach wie vor jedoch gibt es Einbausituatio- nen, in denen die technischen Regeln besondere Anforde- rungen anmonolithisch verbautes ESG stellen. Was in Eu- ropa gilt, entspricht aber nicht unbedingt auch den natio- nalenVorgaben der einzelnen Länder. Zusätzliche Bestim- mungen beziehungsweise Normen regeln die Sicherheit von Bauprodukten und Bauausführungen. So auch beim Einscheibensicherheitsglas (ESG) mit Heißlagerungstest, ehemals ESG-H, an das bis 2018 über die Bauregelliste des DIBt entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt wur- den. Wesentlich war dabei die Fremdüberwachung durch eine behördlich zugelassene Prüf- und Überwachungs- stelle. 2018 wurde die Bauregelliste auf Grund einer euro- päischen Gerichtsentscheidung außer Kraft gesetzt, nati- onale Sonderregelungen verloren damit ihre Gültigkeit. bewährter heat-soak test Besonders imAugenmerk stand beim ESG-H der Prozess der Heißlagerung („H“) zur Minimierung der Versagens- wahrscheinlichkeit durch Spontanbruch. In der Glasmas- se kann es durch geringe Mengen von Nickel und Schwe- ESG-HF steht für bewährte Sicherheit fel zu Einschlüssen von Nickelsulfid kommen, die sich im Laufe der Zeit durch eine Phasenumwandlung ver- größern können. Befindet sich der Einschluss im Zug- spannungsbereich des ESG, kann diese Volumenzunah- me und die damit einhergehende Spannungserhohung zu einem Spontanbruch, dem plötzlichen Versagen der Scheibe führen. Bei dem sogenannten Heat-Soak-Test (Heißlagerungstest) wird das Glas auf 280 – 320 °C er- wärmt und gehalten. Dadurch wird das Spontanbruch- risiko auf nahezu null reduziert. deutschlandweit geltende technische regeln Bis 2018 war über die Bauregelliste des DIBt in Deutsch- land für ESG mit Heißlagerungstest eine Haltezeit von vier Stunden sowie eine Fremdüberwachung geregelt – ein Securit-H, das ESG von Saint-Gobain mit Heißlage- rungstest, entsprach somit den baurechtlichen Bestim- mungen. Anstelle der außer Kraft gesetzten Bauregellis- te des DIBt trat die „Muster Verwaltungsvorschrift Tech- nische Baubestimmungen“ (MVVTB): Ein baurechtlich eingeführtes ESG-H gibt es seitdem nicht mehr. Nach europäischer Norm zu verwenden ist „Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron Einscheibensicher- heitsglas“ nach DIN EN 14179 mit zwei Stunden Halte- zeit. National steht die neue DIN 18008-1/2, Ausgabe 2020 vor der baurechtlichen Einführung. Auch darin wird ein Produkt „ESG-H“ nicht mehr genannt. Weiterhin wer- den in Deutschland aber für monolithisch verbautes ESG- Glas, dessen Oberkante mehr als vier Meter über einer Verkehrsfläche liegt, besondere Anforderungen gestellt. Die technischen Regeln geben für heißgelagertes Ein- scheibensicherheitsglas zwingend eine Fremdüberwa- chung sowie eine Haltezeit von vier Stunden vor. Beides wird in der Europäischen Norm nicht gefordert. Dieser Nachweis ist also gesondert zu erbringen. zwei möglichkeiten der nachweisführung Für den Nachweis der geforderten Haltezeit und der Fremdüberwachung gibt es für die Hersteller zwei Mög- lichkeiten, die beide baurechtlich absolut gleichwertig sind. Naheliegend: Das Unternehmen überträgt diese An monolitisch verbautes Einscheibensicherheitsglas (ESG), dessen Oberkante mehr als vier Meter über einer Verkehrsfläche liegt, werden in Deutschland besondere Anforderungen gestellt. Die technischen Regeln geben für heissgelagertes Einscheibensicherheitsglas eine Fremdüberwachung sowie eine Haltezeit von vier Stunden vor. Beides wird in der Europäischen Norm nicht gefordert. Dieser Nachweis ist gesondert zu erbringen. Sobald die Oberkante von monolitisch ver- bautem Einscheiben- sicherheitsglas die Mar- ke von vier Metern über der Verkehrsfläche überschreitet, gelten in Deutschland erhöhte Anforderungen hin- sichtlich der Nachweis- führung zum Schutz vor Spontanbrüchen. Foto: © Vössing ESG-Spontanbrüche durch Nickelsulfid-Ein- schlüsse sollen durch den Heat-Soak Test ver- hindert werden. Foto: © Gebäudehülle
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU0Mjk=