Gebaeudehuelle 5-6-2020

79 gebäudehülle 5/6.20 betrieb+praxis betrieb + praxis marktsituation te Hersteller hat bereits Kurzarbeit eingeführt, weitere 60 Prozent haben dies konkret geplant. Die Bandbrei- te der Kurzarbeitsdauer spiegelt die große Ungewissheit wider. Sie reicht von vier Wochen bis zu neun Monaten, aber auch beim Umfang ist kein einheitliches Bild zu er- kennen, berichtet der FVSB. Positiv: Die vorübergehen- de Schließung von Betriebsteilen kommt nur in Einzel- fällen in Betracht, und auch der Personalabbau scheint sich aufgrund der vereinfachten Kurzarbeitsregeln in 85 Prozent der Unternehmen vermeiden zu lassen. unternehmer ziehen die investitionsbremse Weniger als ein Viertel der Unternehmen will an seinen bisherigen Investitionsplänen festhalten, in fast jedem zweiten werden sie zurückgestellt. Annähernd dreißig Prozent der befragten Unternehmer gehen von einer re- duzierten Investitionstätigkeit aus. Die staatlichen Un- terstützungsmaßnahmen werden von den Befragungs- teilnehmern unterschiedlich bewertet. So erhält die Er- leichterung beim Zugang zu Kurzarbeitergeld von fast 75 Prozent Zustimmung, die Möglichkeit der Steuerstun- dung halten über siebzig Prozent für hilfreich. Überbrü- ckungskredite und Bürgschaften hält nur jeder vierte für sein Unternehmen zur Erhöhung der Liquidität für sinn- voll. Eine größere Zustimmung finden Zuschüsse durch Bund und Länder, diese Hilfen finden bei 37 Prozent der Befragten Zustimmung. EU, Bund, Länder und Gemein- den sind derzeit äußerst kreativ in der Schaffung weiterer Hilfsangebote, so dass nur ein kleiner Ausschnitt in der Umfrage berücksichtigt werden konnte. Wichtig wird vor allem sein, wie schnell die Hilfe tatsächlich in den Unter- nehmen ankommen wird. KRITIK VOM BUNDESVERBAND ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDEHÜLLE NEUER ENTWURF DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG) KONTERKARIERT KLIMAZIELE Laut Bundesverband energieeffiziente Ge- bäudehülle zeigen Berechnungen, dass durch die Abschwächungen im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes mit bis zu 20 Prozent mehr CO 2 -Emissionen im Quartier gerechnet werden müsse. Dies wi- derspreche den Klimaschutzzielen der Bun- desregierung immens. Nach der sogenann- ten Innovationsklausel (Paragraf 103) kön- ne ein Quartier aus mehreren Gebäuden bei einer Sanierung gemeinsam die Anforde- rungen an die Energieeffizienz erfüllen. Das heiße konkret bei einem Beispiel von zehn Gebäuden: Werde ein Gebäude im Quar- tier energieeffizient modernisiert, reiche für die restlichen neun Gebäude ein erheb- lich niedrigerer Standard für die Gebäude- hülle aus - mit Abschwächungen von bis zu 40 Prozent. Das Forschungsinstitut für Wär- meschutz (FIW München), dem aus umge- setzten Sanierungsvorhaben konkrete Da- ten vorlägen, habe errechnet, dass bei der Sanierung eines solchen Quartiers aus Ein-/ Zweifamilienhäusern über 20 Prozent mehr CO 2 emittiert werden würde, als bei ei- ner Sanierung aller Gebäude nach Energie- einsparverordnung (EnEV). Prof. Dr. Andre- as Holm vom FIW München dazu: „Mit Blick auf 2050 ist es fahrlässig, solche Regelun- gen in einem Gesetz zu verankern. Das dient vielleicht der kostengünstigen Sanierung, aber weder den Mietern, die einen schlech- ten energetischen Standard bei einer Erhö- hung der Energiepreise sofort zu spüren be- kommen, noch dem Klima. Gebäude, die jetzt mehr schlecht als recht saniert werden, sind nicht zukunftsfähig und erst recht nicht kli- maneutral bis 2050.“ Der BuVEG betont, dass der Gebäudesek- tor eine wesentliche Rolle für die Klima- schutzziele spiele, immerhin seien Gebäu- de für 30 Prozent der gesamten CO 2 -Emis- sionen in Deutschland verantwortlich. Nach aktueller Schätzung hätten deutlich über 60 Prozent der Gebäude einen unzurei- chenden energetischen Standard. „Die Auf- weichung der bisherigen Effizienzanfor- derungen in der Innovationsklausel ist ein Schritt in die falsche Richtung und gefähr- det die Erfüllung der Klimaziele. So werden Strafzahlungen Deutschlands immer wahr- scheinlicher. Und was daran innovativ sein soll, erschließt sich mir nicht“, so Jan Pe- ter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundes- verbands energieeffiziente Gebäudehülle. Ohne eine deutliche Anhebung der Sanie- rungsrate und der Sanierungstiefe bei Be- standsgebäuden könnten die Klimaschutz- ziele der Bundesregierung nicht eingehal- ten werden. Das Gebäudeenergiegesetz müsse in diesem Punkt dringend nachge- bessert werden, fordert der BuVEG. Un- ter https://buveg.de/politik/#studien kann die Kurz-Studie des FIW München eingese- hen werden. Der BuVEG kritisiert, die sogenannte Innova- tionsklausel ermögliche, dass bei der energeti- schen Sanierung von Quartieren ein energe- tisch sehr effizientes Gebäude ausreiche, um in der Gesamtberechnung mit weiteren, weniger effizienten Gebäuden die Anforderun-gen an die Energieeffizienz zu ereichen. Foto: © Vössing

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