Gebaeudehuelle 5-6-2020

74 gebäudehülle 5/6.20 betrieb+praxis betrieb + praxis arbeitsschutz vbg-infos zum download Zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona- virus sind auch in Betrieben besondere Schutz- maßnahmen erforderlich. Die Verwaltungs-Be- rufsgenossenschaft (VBG) stellt auf Ihrer Web- site (www.vbg.de ) unter den Rubriken „Coro- navirus SARS-CoV-2 / Infos für Unternehmen / Gefährdungsbeurteilung und Hygienplan zur SARS-CoV-2“ Hinweismaterialien und Hand- lungsanleitungen zur Gefährungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb zum Download bereit. Zu finden sind dort die folgenden Infos: - Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung während der Coronavirus-Pandemie - Handlungshilfen für einen Hygieneplan zu Coronavirus SARS-CoV-2 - Unterweisung zu Hygienemaßnahmen - Handlungshilfe: Umgang mit Mund- Nase-Bedeckung SCHUTZ VOR CORONAVIRUS-INFEKTION IM BETRIEB BUNDESREGIERUNG FORMULIERT ARBEITSSCHUTZSTANDARD COVID 19 Ein Wiederhochfahren der Wirtschaft nach dem Coronavirus-bedingten Shutdown erfor- dert eine ganze Reihe von Maßnahmen, um einen einen maximalen Infektionsschutz in den Betrieben sicherzustellen. Die Bundes- regierung und die gesetzliche Unfallversiche- rung (DGUV) haben am 16. April einen Arbeits- schutzstandard COVID 19 für die Zeit der Coro- na-Pandemie vorgestellt. Auf einer Sonder- seite des Bundesarbeitsministeriums finden sich die folgenden von der Bundesregierung empfohlenen Eckpunkte für einen neuen, bundesweiten Arbeitsschutzstandard, die die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergänzen: 1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirt- schaft zugleich um betriebliche Maßnah- men zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Da- zu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard not- wendig, der dynamisch an den Pandemie- verlauf angepasst wird. 2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutz- experten einbinden, Angebot arbeitsmedi- zinischer Vorsorge ausweiten. Eine geleb- te Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaß- nahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeits- schutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Be- schäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. tele- fonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an. 3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. In den Betrie- ben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, wer- den wirksame Alternativen ergriffen. 4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtwech- sel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Be- schäftigten untereinander werden im Rah- men der Schichtplangestaltung auf ein Mi- nimum reduziert. 5. Niemals krank zur Arbeit. Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) ver- lassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits auf- geklärt ist. Hier sind auch die Beschäftig- ten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kol- leginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen. 6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen. Wo Tren- nung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund- Bedeckungen für die Beschäftigten und al- le Personen mit Zugang dessen Räumlich- keiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Ver- fügung gestellt. 7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen. Waschgelegenheiten bzw. Desinfektions- spender werden vom Arbeitgeber bereitge- stellt, um die erforderliche häufige Hand- hygiene am Ein-/Ausgang und in der Nä- he der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam ge- nutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/ Hustetikette“ bei der Arbeit wird besonders geachtet. 8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Ri- sikogruppen besonders schützen. Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedi- zinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermög- licht individuelle Beratung zu arbeitsbe- dingten Gesundheitsgefahren. Auch Vor- erkrankungen und Ängste können hier be- sprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risiko- gruppe angehört, ergreift er die erforderli- chen individuellen Schutzmaßnahmen. 9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievor- sorge sicherstellen. Um schnell auf er- kannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routi- nen zur Pandemievorsorge und kooperie- ren mit den örtlichen Gesundheitsbehör- den, um weitere möglicherweise infizier- te Personen zu identifizieren, zu infor- mieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen An- sprechpartner im Betrieb zu wenden. 10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“ Der Ar- beitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftig- ten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betriebli- chen Infektionsschutzmaßnahmen und Hin- weise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt. www.bmas.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU0Mjk=