Gebaeudehuelle 3-2021

34 gebäudehülle 03.21 fassade fassade normung Harmonisierung nicht in Sicht Die Produktnorm für Vorhangfassaden wurde im November 2020 inhaltlich überarbeitet und liegt nun als DIN EN 13830:2020-11 vor. Aufgrund der aktuellen Probleme in den EU-Kommissionsdiensten ist aber vorerst mit einer Harmonisierung nicht zu rechnen. Vorhangfassaden müssen deshalb immer noch nach der alten, aber harmonisierten Norm EN 13830:2003 CE-gekennzeichnet werden. im november wurde vomDeutschen In- stitut für Normung (DIN) die Produktnorm für Vorhangfassaden als neue Fassung DIN EN 13830:2020-11 oder 13830:2015+A1:2020-11 veröffentlicht. Die bisherige Fassung DIN EN 13830:2015-07 wurde nur in Teilberei- chen überarbeitet, weil 2015 bereits umfang- reiche Ergänzungen undÄnderungen imVer- gleich zur Fassung von 2003 vorgenommen worden waren. Von den Änderungen aus 2015 sind insbesondere die Ergänzung des Feuerwi- derstands um den Nachweis „Raumabschluss und Strahlung (EW)“, die Anhänge zum Eu- rocode und zur Erdbebeneinwirkung betrof- fen. Wichtig sind auch günstigere Regeln zur Durchbiegungsbegrenzungen bei Windlast zu nennen, die größere Durchbiegungen zu- lassen. Wenn diese normativen Regelungen für ein Bauvorhaben angesetzt werden, muss die Leistungseigenschaft „Widerstand gegen Windlast“ jedoch mit „npd“ gekennzeichnet werden. Die Durchbiegungsbeschränkungen für Ausfachungen (Isolierglas, Naturstein etc.) sind hiervon nicht betroffen. Auch die Hilfe- stellung im Anhang D – „Merkmale und Be- reich der direkten Anwendung“ spielt für die Praxis eine große Rolle, denn hier gibt es Re- gelungen, wie die CE-Kennzeichnung bei Än- derungen der auszuführenden Fassade gegen- über der geprüftenVariante zu erfolgen haben. Hierzu hat das iftRosenheimberichtet und un- terstützt Hersteller bei konkreten Projektenmit Prüfungen sowie Beratung imUmgangmit den notwendigen Nachweisen. Die auffälligsten Änderungen in der neuen Fassung 2020 sind die Streichung des freiwil- ligen Produktmerkmals „Potentialausgleich“ (Schutz gegen elektrischen Schlag) in Kapitel 4.18 sowie die StreichungAnhangA „Wartung“. Zur Planung und Ausschreibung kann das VFF-Merkblatt FA.01 „Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden“ sowie für die Wartung die Merkblattreihe WP.01/02/03 und WP.05 zur Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren verwendet werden. Zwecks Anpassung an die Bauproduktenver- ordnung wurden ebenfalls auf Wunsch der EU-Kommission Änderungen imAnhang ZA vorgenommen. Sowurde z.B. die Tabelle „ZA.2- Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ aus der Norm heraus- genommen; stattdessen wird auf das Amtsblatt der EU verwiesen. harmonisierungstermin offen Die neue Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830:2020-11 kann jedoch erst zur CE-Kennzeichnung herangezogen werden, wenn sie durch Veröffentlichung im Amts- blatt der EU harmonisiert wird. Die Harmo- nisierung dieser und weiterer Produktnor- men liegt aber für unbestimmte Zeit „auf Eis“, Foto: © ift-Rosenheim weil innerhalb der EU-Kommissionsdienste immer noch generelle juristische Fragen zu klären sind. Da auch dieDINEN 13830:2015-07 aus 2015 nicht harmonisiert wurde, muss die Leistungserklärung und die CE-Kennzeich- nung, die der Hersteller gemäß der EU Bau- produktenverordnung mit dem Inverkehr- bringen der Fassade schuldet, auf der Grund- lage der alten EN 13830:2003 erfolgen. norm für ausschreibung und planung verwendbar Obwohl die neue DIN EN 13830:2020-11 nicht harmonisiert ist, kann diese dennoch für Ausschreibungen und Planung verwen- det werden. Wenn kein Ausgabedatum der Norm angegeben ist, sollte mit der ausschrei- benden Stelle geklärt werden, welche Fassung anzuwenden ist. www.window.de / www.ift-rosenheim.de Fassaden können im ift Rosenheim auf alle Eigenschaften geprüft werden – nicht nur nach EN-Normen, son- dern auch nach briti- schen, amerikanischen (ASTM, UL), russischen (Gost) und weiteren Standards.

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