Gebäudehülle 3/2020
GEBÄUDEHÜLLE 03.20 BETRIEB+PRAXIS müssen sich dann an notifizierte Prüf- und Zertifizierungs- stellen in Ländern der EUwenden. Auch die Bevollmäch- tigten in UK würden dann nach der Übergangszeit ihren Status als Bevollmächtigte im Sinne der BauPVO verlie- ren. In diesen Fällen müsste ein neuer Bevollmächtigter mit Sitz in der EU benannt werden. anerkennung von prüfungen und nachweisen Großbritannien beabsichtigt, ein neues Zeichen (UKCA- Kennzeichnung) einzuführen, um die Konformität von Bauprodukten für die Verwendung in Großbritannien zu erklären. Dieses kann auch abweichende und zusätzliche Produktanforderungen enthalten. Die hierfür notwendi- gen Prüfungen können auch unter Einbeziehung „UK-an- erkannter“ Dritt-Prüfstellen erfolgen. Dr. Jochen Peichl er- klärt hierzu: „Auf Grundlage unserer flexiblen Akkreditie- rung und der umfangreichen Prüfeinrichtungen können wir auch neu definierte Produkteigenschaften prüfen. Ge- meinsammit unseremPartner UL und den engen Verbin- dungen mit britischen Prüfstellen werden wir dafür sor- gen, dass die Prüfungen und Nachweise des ift Rosenheim für eine Anwendung in England genutzt werden können.“ Hersteller und Händler, die Produkte nach UK lie- fern, werden voraussichtlich als Importeure eingestuft. Dies würde bedeuten, dass ein Bevollmächtigter in UK benannt werden müsste, um die Produkte in England in den Verkehr bringen zu können. Für Unternehmen, die weiterhin Exporte nach UK planen, ist es daher sinnvoll, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. www.ift-rosenheim.de „Auf Grundlage unserer flexiblen Akkreditierung und der umfangreichen Prüfeinrichtungen können wir auch neu definierte Produkteigenschaften prüfen. Gemeinsam mit unserem Partner UL und den engen Verbindungen mit britischen Prüfstellen werden wir dafür sorgen, dass die Prüfungen und Nachweise des ift Rosenheim für eine Anwendung in England genutzt werden können.“ Dr. Jochen Peichl, Geschäftsführer des ift Rosenheim Foto: © ift Rosenheim Barrierefreie Eleganz Die Magnet-Nullschwelle von ALUMAT: So elegant kann Barrierefreiheit bei Haus-, Balkon- und Terrassentüren aussehen. ✔ Schwellenlos nach DIN 18040 ✔ Passivhauszertifiziert ✔ Integrierte Entwässerung ohne vorgesetzte Rinne ✔ Inkl. Einbruchschutz, Schallschutz bis 46 dB und Schlagregensicherheit bis Orkanstärke ✔ 20 Jahre Garantie auf Magnetzugkraft ALUMAT Frey GmbH D-87600 Kaufbeuren | Tel.: +49(0)8341/4725 | www.alumat.de Besuchen Sie uns auf der FRONTALE 2020 in Halle 7, Stand 7-116 AluAnzeigen_2020.indd 5 30.01.20 08:51 Halle 3A | Stand 3A-325 Besuchen Sie uns! GW 625-2 Highlifter DER SICHERSTE GELÄNDEGÄNGIGE GLASLIFTER
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