Gebaeudehuelle 2-2021
58 gebäudehülle 02.21 betrieb+praxis betrieb + praxis energetische sanierung hauseigentümer können sich nun mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Hinzu kommt eine Verbes- serung der finanziellen Unterstützung energetischer Sa- nierungen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Vorerst gilt die BEG nur für Zu- schüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer ei- ne Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sa- nierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält fünf Prozent- punkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanla- gen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Mit- te 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden. kostenfreie beratung Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energe- tische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungs- telefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Mon- tag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an be- ratungstelefon@zukunftaltbau.de. Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte För- dergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistun- gen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BA- FA-Förderprogramme ganz oder teilweise. „Hauseigen- tümerinnen und Hauseigentümer können künftig mit ei- nemAntrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhe- re Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie. Diese guten Bedingungen sollten sich Eigentümer nicht entgehen lassen.“ neuordnung der einzelmassnahmenförderung Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von ener- getischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bis- her zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Til- gungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante imRah- men des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Ver- fügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW. Die Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen, die erst mit demKlimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer jedoch künftig eine geförder- te Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstel- lung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen För- derbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanie- rung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. „Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 Prozent, kommt ein iSFP-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung sogar mehr als bezahlt“, sagt Hettler. zuschüsse für fenster und lüftungsanlagen gestiegen Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausge- drückt? Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wär- mepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten, sondern 50 Prozent. Kostet die Wärmepumpe beispiels- weise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zu- schuss. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneu- erbaren Anteil von mindestens einemViertel – beispiels- Mehr Geld für die Sanierung Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es höhere staat- liche Zuschüsse für energetische Sanie- rungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Foto: © Vössing
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