Gebaeudehuelle 2-2021
41 gebäudehülle 02.21 fenster + glas ständigen für Bautechnik (Fremdüberwachung)“ lautet die in DIN EN 1990/NA:2010-12, Tabelle NA.B.2, Zeile „IL2 in Verbindung mit RC2“ aufgeführte Anforderung. Einige Verunsicherung gibt es zur Frage nach der vor- gegebenen Haltezeit. Die Güte- und Prüfbestimmungen der GGF verweisen hierzu auf die jeweils gültige Fas- sung der EN 14179-1. Die Norm gibt die Haltezeit mit zwei Stunden an. In der neuesten Fassung der EN 14179- 1:2016-12, die jedoch bauaufsichtlich noch nicht einge- führt ist, steht dazu der Begriff „Mindestdauer“, in der derzeit bauaufsichtlich noch gültigen Fassung 2005-09 heißt es hingegen lediglich: „Die Dauer der Haltephase be- trägt 2 h“. Es existieren sowohl deutsche allgemeine bau- aufsichtliche Zulassungen als auch europäische ETAs, die eine vierstündige Haltezeit verlangen. Im Moment wird daher auch von Seiten der Gütegemeinschaft Flachglas dazu geraten, weiterhin wie unter den früheren Vorga- ben der Bauregelliste mit vier Stunden Haltezeit zu pro- duzieren und das durch die Fremdüberwachung entspre- chend zu dokumentieren, insofern also „mehr zu tun“ als die Norm verlangt. BF und GGF setzen sich dafür ein, dass in Zukunft klargestellt wird, dass die zwei Stunden Haltezeit nach Norm ausreichen. was tut die gütegemeinschaft flachglas ggf? Zusammen mit dem Bundesverband Flachglas (BF) will die GGF Rechtssicherheit für die Hersteller und An- wender von heißgelagertem ESG schaffen. Darum bie- tet sie unter dem neuen RAL-Gütezeichen ein System der Fremdüberwachung an, das die Anforderungen von Norm und Bauaufsicht erfüllt. Die Güte- und Prüfbe- stimmungen für ESG-HF wurden in Zusammenarbeit mit den Prüfinstituten erstellt, die auch unter der Bau- regelliste schon die Fremdüberwachung vorgenommen haben. Die Prüfinstitute Friedmann & Kirchner GmbH, ift Rosenheim, Kiwa GmbH, Labor für Stahl- und Leicht- metallbau an der Hochschule München, MPADarmstadt und Verrotec Mainz werden von der GGF anerkannt und nehmen als Gäste an den Sitzungen des Güteausschus- ses ESG-HF teil. Auf dieser Grundlage vergibt die Güte- gemeinschaft das neue Gütezeichen heißgelagertes ESG, das vom Dachverband RAL Deutsches Institut für Güte- sicherung offiziell anerkannt wurde. braucht man unbedingt das ral-gütezeichen? Es ist natürlich auch ohne das RAL-Gütezeichen ESG- HF möglich, einen Überwachungsvertrag abzuschließen und den Anforderungen der Bauaufsicht zu genügen. Das RAL-Gütezeichen als privatwirtschaftlich vereinbartes Zeichen erlaubt dem Hersteller aber, dem Markt deut- lich zu signalisieren, dass er die Anforderungen einhält. Und: Als Branchenlösung zeigt das RAL-Gütezeichen ESG-HF auch nach außen, dass die Glasbranche gemein- sam einen praktikablen Weg geht, um dafür zu sorgen, dass heißgelagertes ESG mit der geforderten Sicherheit produziert wird und daher auch uneingeschränkt ver- wendet werden darf. was sollten hersteller jetzt tun? Hersteller von heißgelagertem ESG sollten sich an eines der genannten Prüfinstitute wenden und einen Vertrag über die Fremdüberwachung ihrer Produktion auf der Grundlage der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen RAL- GZ 525 abschließen. ImZweifel hatten sie natürlich schon unter der Bauregelliste einen Überwachungsvertrag mit einem der Institute – dann ist dieser entsprechend um- zustellen. Ansprech- und Vertragspartner hierfür ist das jeweilige Prüfinstitut direkt, dem die Anforderungen des RAL-GZ 525 durch die Zusammenarbeit mit der Gütege- meinschaft Flachglas vertraut sind. Bei der Gütegemeinschaft Flachglas kann dann die Mit- gliedschaft und das RAL-Gütezeichen ESG-HF beantragt werden. Das jeweilige Prüfinstitut bestätigt gegenüber der GGF, dass mit dem Betrieb ein Überwachungsvertrag geschlossen wurde. Nach erfolgter Erst- oder Regelprü- fung beschließen Güteausschuss und Vorstand der GGF die Verleihung, und der Betrieb erhält eine Urkunde, die zum Führen des RAL-Gütezeichens ESG-HF berechtigt, sowie Vorlagen für die Verwendung des Zeichens. Für die Zukunft hängt die Berechtigung zum Führen des RAL- Gütezeichens dann vom positiven Ergebnis der Fremd- überwachung ab, über das die Prüfinstitute der Gütege- meinschaft berichten. ImNormenausschuss war zeitwei- se über ein völliges Verbot von (heißgelagertem) ESG in Einsatzbereichen über vier Meter Höhe beraten worden. Dass das bewährte Produkt mit Fremdüberwachung wei- ter eingesetzt werden darf, ist ein Erfolg des gemeinsamen Engagements der Branche durch BF und GGF. www.guetegemeinschaft-flachglas.de Markus Broich ist Mitarbei- ter des Bundesverbandes Flachglas und zuständig für die Bereiche Normung und Technik. Ingrid Meyer-Quel führt ein Beratungsbüro für warme Kante und Glas und ist Spre- cherin des BF-Arbeitskreises „Warme Kante“. die autoren Fotos: © BF Das RAL Gütezeichen Heißgelagertes ESG (ESG-HF) belegt, dass das Glasprodukt nach höchsten Sicherheitsan- forderungen produziert wird und die Herstel- lung einer Fremdüber- wachung unterliegt.
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