Gebaeudehuelle 2-2021

40 gebäudehülle 02.21 fenster + glas fenster + glas glasveredlung die deutsche bauaufsicht hatte seit jeher in der Bauregelliste A zusätzliche Anforderungen an den Heiß- lagerungsprozess von ESG definiert, um ein angestreb- tes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Vom heißgela- gerten ESG nach EN 14179 unterschied sich das so de- finierte „ESG-H“ als nationale Besonderheit wesentlich durch zwei Punkte: zum einen durch eine längere Halte- zeit (4 Stunden statt 2 Stunden nach Norm), zum ande- ren durch eine obligatorische Fremdüberwachung. Sol- che nationalen Zusatzanforderungen in der Bauregelliste wurden dann aber mit dem Urteil C-100/13 des Europäi- schen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 für unzulässig erklärt. Jetzt wird „ESG-H“ in der Anlage 1.2.7/2 der Mus- ter-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2019 definiert als heißgelagertes ESG nach EN 14179-2:2005. wie sind die anforderungen aktuell? Die MVV TB 2019 schreibt in Anlage 1.2.7/2 vor: „Mo- nolithische Einfachgläser oder äußere monolithische Schei- ben von MIG aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und heißgelagertem ESG dürfen aufgrund der Versagenswahr- scheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse (Spontanbrü- che) nur eingebaut werden, wenn deren Oberkante unter 4 m über Verkehrsflächen liegt. Davon abweichend darf heißgelagertes ESG als monoli- thisches Einfachglas oder als äußere monolithische Schei- be von MIG ohne Begrenzung der Einbauhöhe verwendet werden, wenn durch geeignete Maßnahmen die Versagens- wahrscheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse (Spon- tanbrüche) so reduziert wird, dass Verglasungskonstrukti- onen ausreichend sicher errichtet werden können. Ausreichend sicher ist, wenn ein Mindestwert des Zu- verlässigkeitsindex β = 4,7 (Bezugszeitraum 1 Jahr) bzw. β = 3,8 (Bezugszeitraum 50 Jahre) nach DIN EN 1990:2010- 12 erreicht wird.“ In der DIN 18008-2 von 2020 findet sich wortgleich die gleiche Anforderung: heißgelagertes ESG als monolithi- sches Einfachglas oder als äußere monolithische Schei- be von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) über vier Meter darf nur dann verwendet werden, wenn durch geeigne- te Maßnahmen die Versagenswahrscheinlichkeit ausrei- chend reduziert wird. Hier werden diese geeignetenMaß- nahmen auch definiert: „Die in Anhang C beispielhaft beschriebenen Maßnahmen sind nach dem Stand der Technik geeignet, die erforder- liche Reduzierung der Versagenswahrscheinlichkeit durch Nickelsulfid-Einschlüsse sicherzustellen.“ In Anhang C werden die Maßnahmen wie folgt beschrie- ben: „Für eine Verwendung von monolithischem heißgela- gertem thermisch vorgespanntemKalknatron-Einscheiben- sicherheitsglas nach DIN EN 14179-1 und -2 über 4 m Ein- bauhöhe ist die Zuverlässigkeitsklasse RC 2 sicherzustellen; hierzu ist für den Heißlagerungsprozess eine Prozedur ent- sprechend DIN EN 1990/NA:2010-12, Tabelle NA.B.2, Zei- le „IL2 in Verbindung mit RC2“ nachzuweisen.“ Und dort wiederum wird klar eine Fremdüberwachung verlangt: „Überwachung der Herstellung durch unabhängige Dritt- stelle, durch einen Prüfingenieur oder einen Prüfsachver- Heißgelagertes ESG sicher verwenden Seit 2018 wird das neue Gütezeichen ESG-HF für heissgelagertes, fremdüberwach- tes Einscheibensicherheitsglas (ESG) von der RAL-Gütegemeinschaft Flachglas (GGF) vergeben. Der Bundesverband Flachglas (BF) und die GGF stellen damit im Rahmen einer Branchenlösung sicher, dass dieses bewährte Produkt mit geprüfter Sicherheit auch weiterhin verwendet werden darf. Heißgelagertes ESG als monolithisches Einfach- glas oder als äußere monolithische Scheibe von Mehrscheiben-Iso- lierglas (MIG) über vier Meter Einsatzhöhe darf nur dann verwendet werden, wenn durch geeignete Maßnahmen die Versagenswahr- scheinlichkeit ausrei- chend reduziert wird. Foto: © Sanco / Glas Trösch GmbH

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