Gebaeudehuelle 2-2021
30 gebäudehülle 02.21 fassade fassade tageslichteinfall / sonnenschutz Tageslicht als Teil des Gebäudeentwurfs Tageslicht ist verantwortlich für die gute visuelle, biologisch wirksame und energie effiziente Beleuchtung von Innenräumen. Wieviel natürliches Licht einfällt, hängt von architektonischen Parametern ab, die in einer frühen Planungsphase festgelegt werden. Versäumnisse lassen sich später nur schwer kompensieren. der österreichische Bundesverband Sonnenschutztechnik befasst sich im folgenden mit der Thematik. planer stehen heute einer Vielzahl von Anforde- rungen gegenüber: Sowohl energietechnisch als auch in Hinblick auf Komfort- und Schutzziele für Schall, Wärme, Feuchte und Brand ist vieles zu bedenken. Im Zuge dessen ist die ausreichende natürliche Belichtung beinahe in der Bedeutungslosigkeit verschwunden, die damit verbunden Vorgaben wurden in den letzten Jah- ren nach unten geschraubt. Dabei spielt der Gebäude- entwurf die wichtigste Rolle, wenn es darum geht, die Qualität des Tageslichts bei gleichzeitigem Schutz vor Überwärmung im Neubau und bei der Sanierung zu si- chern. Ing. Johann Gerstmann, Sprecher des Bundes- verbandes Sonnenschutztechnik: „Im Gegensatz zum Wärmeschutz imHochbau wird ein Nachweis einer aus- reichenden effektiven Belichtungsfläche unter Berück- sichtigung von negativen und positiven Einflussfaktoren derzeit nicht gefordert. Eine gute und energieeffiziente Tageslichtplanung ist eine integrative Aufgabe, für die es auch entsprechende Berechnungsverfahren gibt.“ Vie- len Architekten ist die Herausforderung Tageslicht be- wusst, und sie arbeiten daher bereits mit deutlich mehr Belichtungsflächen. tageslicht in der gebäudeplanung – ein blick zurück Seit Jahrtausenden werden wir vom Licht der Sonne und des Himmels biologisch geprägt. Wir brauchen es zum Sehen, es steuert unsere innere Uhr und beeinflusst den Schlaf-Wach-Rhythmus entsprechend den Tages- und Jahreszeiten. Das Vollspektrum des Sonnenlichts und dessen Dynamik steigert die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit und wirkt zudem stressreduzierend. Nahes In- frarot fördert die Zellatmung, regt den Stoffwechsel an und stärkt das Immunsystem. Kurzum: Kunstlicht kann Tageslicht nicht ersetzen. Gerstmann: „Dieser Wert wur- de hierzulande eigentlich schon früh erkannt. Denken wir an das vor ziemlich genau 100 Jahren entwickelte Kon- zept der Gemeindebauten in Wien. Neben vielen ande- ren Neuerungen waren vor allem die direkte Belichtung aller Wohnräume und der Ausblick ins Freie zentrale Themen. Aus dieser Zeit stammt die Regel, dass die Be- lichtungsfläche zehn Prozent der Bodenfläche betragen muss.“ Gerstmann weist auch darauf hin, dass die Fens- ter zu diesemZeitpunkt unbeschichtete Gläser mit einem hohen Lichttransmissionsgrad hatten, und die Raumtie- fen im Vergleich zu heute geringer war. Dazu befanden sich in den meisten Fällen kaumAuskragungen über den Fenstern, die den freien Lichteinfall gemindert hätten. kein widerspruch – schutz vor überwärmung und tageslichtversorgung In der österreichischen OIB-RL3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ ist die ausreichende Belichtung eines Raumes als das Verhältnis von Belichtungsfläche (Roh- baulichte!) zu Bodenfläche mit zwölf Prozent Architek- turlichte festgeschrieben, wobei die Fläche von Vorbauten wie Balkonen und Loggien – im Gegensatz zu Deutsch- land – nicht mitgerechnet werden muss. Dieser Minde- rungsfaktor müsste laut dem Experten des Bundesver- bandes Sonnenschutztechnik aber berücksichtigt wer- den, genauso wie geänderte Raumgeometrien, komplexe Verglasungen mit deutlich geringerer Lichttransmission, stärkere Fensterrahmen für Mehrscheibenverglasungen und vor allem auch vertikale und horizontale Auskra- Der BVST fordert, Wohn- gebäude ganzheitlich und vor allem mit ent- sprechender Tageslicht- qualität zu planen, zu errichten und auch zu sanieren. Foto: © Bundesverband Sonnenschutztechnik/Griesser
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