Fassade 6/2019

TECHNIK | Fachbeitrag 27 FASSADE 6/2019 Flügel vollständig geöffnet werden kann. Die Leistungsanforderungen an die Festig- keit, Dauerfunktionstüchtigkeit sowie Kor- rosionsbeständigkeit von Beschlägen für ab- sturzsichernde Fenster legt die Normenreihe DIN EN 13126 ff fest. Der Beschlag und der Öffnungsbegrenzer müssen mindestens die Anforderungen an die Dauerfunktion von 20.000 Zyklen und eine Korrosionsbestän- digkeit der Klasse 5 erreichen. Die Klasse der Gebrauchssicherheit ist für Öffnungsbegren- zer und ein nach innen öffnendes Fenster auf 3/3 festgelegt. Klasse „3/x“ entspricht einer Öffnungsweite ≤ 89 mm und „x/3“ einem Pendelschlagversuch in Öffnungsrichtung mit einer Fallhöhe von 450 mm bei der Stoß- prüfung. Damit ist auch der Lastfall „Wind“ für ein geschlossenes, aber nicht verriegel- tes Fenster abgedeckt. Wie der Dübel und die Schraube zum Sicherheitskonzept für die Befestigung des Rahmens im Baukörper, so muss auch der Beschlag mit Öffnungsbe- grenzer im Fensterrahmenprofil zusammen funktionieren. Da aber nicht alle Kombinati- onen der Beschläge und Öffnungsbegrenzer im Fenster geprüft sind, müssen die Wech- selwirkungen und damit die Kraftverteilun- gen (Winkel, Abstände etc.) bewertet wer- den. Für die Bewertung der Verwendbarkeit der Fensterelemente im Gebäude sind in Ta- belle 1 die Beanspruchungsszenarien sowie die Bewertungskriterien für absturzsichern- de Verglasungen und Fenster mit und ohne Brüstung gegenübergestellt. Absicherung der Beanspruchungs­ szenarien durch Prüfung In der Hauptsache sind drei Teilaspekte bei der Prüfung von öffenbaren Fenstern mit Anforderungen an die Absturzsicherheit von Interesse: • dasVerhalten bei dynamischer Belastung (Fehlbedienung, Anprall, …) • die Dauerhaftigkeit bei wiederholter Be- dienung (normale Nutzung, Dauerfunkti- onsprüfung) • der Widerstand der Konstruktion gegen- über Manipulationsversuchen (unerlaub- teVeränderung der sicherheitsrelevanten Bauteile) Je nach geplanter Konstruktion, Einbausi- tuation und besonderen Anforderungen so- wie den Forderungen der genehmigenden Behörde können die Probekörper, Schwer- punkte und Inhalte der Prüfungen aber auch variieren. Dazu ist im Vorfeld eine en- ge Abstimmung der Beteiligten erforderlich. Stoßbelastung in Angriffsrichtung von innen nach außen Absturzsichernde Fenster müssen alle An- forderungen nach DIN 18008-4 im ge- schlossenen Zustand und geöffnet mit Öff- nungsbegrenzer im Anschlag erfüllen. Der Nachweis wird durch Prüfung nach DIN 18008-4 Anhang A durchgeführt. Das Ver- sagenskriterium ist das Abreißen oder die Beschädigung des Öffnungsbegrenzers mit Auswirkungen auf die Schutzfunktion. Dauerhaftigkeit bei wiederholter Bedienung Die Dauerhaftigkeit der Öffnungsbegren- zer muss durch wiederholtes Öffnen und Schließen des Flügels mit maximalem Flü- gelgewicht und ungünstigstem Format durch die Prüfung der Dauerfunktion si- chergestellt werden. Der Flügel wird aus- schließlich vom Öffnungsbegrenzer im Öffnungsvorgang gestoppt. Die Bezugs- geschwindigkeit von 0,5 m/s ist unabhän- gig von der Flügelmasse und muss vor Er- reichen der vorgesehenen begrenzten Öff- nungsstellung erreicht sein. Die Anzahl der Zyklen ist auf 20.000 festgelegt. Manipulationssicherheit Die Befestigung des Öffnungsbegrenzers und/oder bei zweiteiligen Systemen desVer- riegelungsmechanismus ist gegen unbefug- tes Demontieren und Lösen der sicherheits- relevanten Bauteile mittels Kleinwerkzeug mit geeigneten Maßnahmen zu sichern.Von einer ausreichenden Manipulationssicher- heit ist auch auszugehen, wenn die Bautei- le so verbaut liegen, dass ein Zugriff von der Angriffsseite praktisch ausgeschlossen ist. Durch einen manuellen Angriff wird ver- sucht, die Schutzfunktion außer Kraft zu setzen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die maximale Öffnungsweite mit den vorgege- benen Werkzeugen und innerhalb der An- griffszeit eingehalten ist. Die beschriebenen Prüfungen bauen aufei- nander auf und müssen in der im ift-Prüf- konzept vorgegebenen Reihenfolge geprüft werden. Zwischen den Prüfabschnitten er- folgt eine Sicht- und Funktionsprüfung und eine Prüfung der Öffnungsweite unter Vor- last auf Griffhöhe. Prüfung der Öffnungsweite Bei einem absturzsichernden Fenster ist die Öffnungsweite auf maximal 89 mm be- grenzt. Damit wird auch der Durchlass von kleinen Kindern im Alter von 9 bis 12 Mo- naten nach CEN/TR 13387 [7] verhindert. Wird das Öffnungsmaß an einer Stelle über- schritten, so gilt die Prüfung als nicht be- standen. Im Rahmen der Zulassung kann die Baubehörde – abhängig von den örtli- chen Gegebenheiten und der Gefährdung – eine abweichende Öffnungsweite (z. B. 120 mm) festlegen, die dann im Rahmen der Nachweise zu prüfen ist. Eine Veränderung der Öffnungsweite zwischen einzelnen Prüfschritten ist mit einer maximalen Ver- änderung von 5 % der vor der Prüfung ein- gestellten und gemessenen Öffnungsweite begrenzt und darf dabei aber nie das festge- legte Maß überschreiten. Ergibt sich die Öff- nungsweite durch zusätzliche fest verbaute Teile und dem Flügel, z. B. bei Einsatzele- menten in Pfosten-Riegel-Fassaden, gelten diese Ausführungen entsprechend. Fazit Auch Fenster mit Öffnungsbegrenzern kön- nen als absturzsichernde Elemente einge- setzt werden. Mit dem zuvor beschriebenen ift-Prüfkonzept können verschiedene Kom- Bild 3: Schematische Darstellung des Prüfablaufs nach ift-Prüfkonzept [8] .

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