Fassade 6/2019
TECHNIK | Fachbeitrag 27 FASSADE 6/2019 Flügel vollständig geöffnet werden kann. Die Leistungsanforderungen an die Festig- keit, Dauerfunktionstüchtigkeit sowie Kor- rosionsbeständigkeit von Beschlägen für ab- sturzsichernde Fenster legt die Normenreihe DIN EN 13126 ff fest. Der Beschlag und der Öffnungsbegrenzer müssen mindestens die Anforderungen an die Dauerfunktion von 20.000 Zyklen und eine Korrosionsbestän- digkeit der Klasse 5 erreichen. Die Klasse der Gebrauchssicherheit ist für Öffnungsbegren- zer und ein nach innen öffnendes Fenster auf 3/3 festgelegt. Klasse „3/x“ entspricht einer Öffnungsweite ≤ 89 mm und „x/3“ einem Pendelschlagversuch in Öffnungsrichtung mit einer Fallhöhe von 450 mm bei der Stoß- prüfung. Damit ist auch der Lastfall „Wind“ für ein geschlossenes, aber nicht verriegel- tes Fenster abgedeckt. Wie der Dübel und die Schraube zum Sicherheitskonzept für die Befestigung des Rahmens im Baukörper, so muss auch der Beschlag mit Öffnungsbe- grenzer im Fensterrahmenprofil zusammen funktionieren. Da aber nicht alle Kombinati- onen der Beschläge und Öffnungsbegrenzer im Fenster geprüft sind, müssen die Wech- selwirkungen und damit die Kraftverteilun- gen (Winkel, Abstände etc.) bewertet wer- den. Für die Bewertung der Verwendbarkeit der Fensterelemente im Gebäude sind in Ta- belle 1 die Beanspruchungsszenarien sowie die Bewertungskriterien für absturzsichern- de Verglasungen und Fenster mit und ohne Brüstung gegenübergestellt. Absicherung der Beanspruchungs szenarien durch Prüfung In der Hauptsache sind drei Teilaspekte bei der Prüfung von öffenbaren Fenstern mit Anforderungen an die Absturzsicherheit von Interesse: • dasVerhalten bei dynamischer Belastung (Fehlbedienung, Anprall, …) • die Dauerhaftigkeit bei wiederholter Be- dienung (normale Nutzung, Dauerfunkti- onsprüfung) • der Widerstand der Konstruktion gegen- über Manipulationsversuchen (unerlaub- teVeränderung der sicherheitsrelevanten Bauteile) Je nach geplanter Konstruktion, Einbausi- tuation und besonderen Anforderungen so- wie den Forderungen der genehmigenden Behörde können die Probekörper, Schwer- punkte und Inhalte der Prüfungen aber auch variieren. Dazu ist im Vorfeld eine en- ge Abstimmung der Beteiligten erforderlich. Stoßbelastung in Angriffsrichtung von innen nach außen Absturzsichernde Fenster müssen alle An- forderungen nach DIN 18008-4 im ge- schlossenen Zustand und geöffnet mit Öff- nungsbegrenzer im Anschlag erfüllen. Der Nachweis wird durch Prüfung nach DIN 18008-4 Anhang A durchgeführt. Das Ver- sagenskriterium ist das Abreißen oder die Beschädigung des Öffnungsbegrenzers mit Auswirkungen auf die Schutzfunktion. Dauerhaftigkeit bei wiederholter Bedienung Die Dauerhaftigkeit der Öffnungsbegren- zer muss durch wiederholtes Öffnen und Schließen des Flügels mit maximalem Flü- gelgewicht und ungünstigstem Format durch die Prüfung der Dauerfunktion si- chergestellt werden. Der Flügel wird aus- schließlich vom Öffnungsbegrenzer im Öffnungsvorgang gestoppt. Die Bezugs- geschwindigkeit von 0,5 m/s ist unabhän- gig von der Flügelmasse und muss vor Er- reichen der vorgesehenen begrenzten Öff- nungsstellung erreicht sein. Die Anzahl der Zyklen ist auf 20.000 festgelegt. Manipulationssicherheit Die Befestigung des Öffnungsbegrenzers und/oder bei zweiteiligen Systemen desVer- riegelungsmechanismus ist gegen unbefug- tes Demontieren und Lösen der sicherheits- relevanten Bauteile mittels Kleinwerkzeug mit geeigneten Maßnahmen zu sichern.Von einer ausreichenden Manipulationssicher- heit ist auch auszugehen, wenn die Bautei- le so verbaut liegen, dass ein Zugriff von der Angriffsseite praktisch ausgeschlossen ist. Durch einen manuellen Angriff wird ver- sucht, die Schutzfunktion außer Kraft zu setzen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die maximale Öffnungsweite mit den vorgege- benen Werkzeugen und innerhalb der An- griffszeit eingehalten ist. Die beschriebenen Prüfungen bauen aufei- nander auf und müssen in der im ift-Prüf- konzept vorgegebenen Reihenfolge geprüft werden. Zwischen den Prüfabschnitten er- folgt eine Sicht- und Funktionsprüfung und eine Prüfung der Öffnungsweite unter Vor- last auf Griffhöhe. Prüfung der Öffnungsweite Bei einem absturzsichernden Fenster ist die Öffnungsweite auf maximal 89 mm be- grenzt. Damit wird auch der Durchlass von kleinen Kindern im Alter von 9 bis 12 Mo- naten nach CEN/TR 13387 [7] verhindert. Wird das Öffnungsmaß an einer Stelle über- schritten, so gilt die Prüfung als nicht be- standen. Im Rahmen der Zulassung kann die Baubehörde – abhängig von den örtli- chen Gegebenheiten und der Gefährdung – eine abweichende Öffnungsweite (z. B. 120 mm) festlegen, die dann im Rahmen der Nachweise zu prüfen ist. Eine Veränderung der Öffnungsweite zwischen einzelnen Prüfschritten ist mit einer maximalen Ver- änderung von 5 % der vor der Prüfung ein- gestellten und gemessenen Öffnungsweite begrenzt und darf dabei aber nie das festge- legte Maß überschreiten. Ergibt sich die Öff- nungsweite durch zusätzliche fest verbaute Teile und dem Flügel, z. B. bei Einsatzele- menten in Pfosten-Riegel-Fassaden, gelten diese Ausführungen entsprechend. Fazit Auch Fenster mit Öffnungsbegrenzern kön- nen als absturzsichernde Elemente einge- setzt werden. Mit dem zuvor beschriebenen ift-Prüfkonzept können verschiedene Kom- Bild 3: Schematische Darstellung des Prüfablaufs nach ift-Prüfkonzept [8] .
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