Gruender-Navi NR.14 - 2020-2021

»Wir wissen, wo unseren Handwerkskunden der Schuh drückt, und richten Leistungen und Service daran aus.« VOLKER MÜLLER, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic Foto: © IKK classic CHECKBOX Mein erster Mitarbeiter: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem Angestellten spätestens einen Monat nach Beginn des Beschäfti- gungsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis auszuhändigen, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält. Für einen gu- ten Start ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig vor Arbeitsantritt zu überreichen. Dies gilt insbesondere bei befristeten Verträgen, da eine Befristung nur vor Aufnahme der tatsächlichen Beschäftigung möglich ist. Inhalte des Arbeitsvertrages: Der Vertrag sollte Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Arbeitsort sowie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Schreiben Sie außerdem den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit und die Dauer des Jahresurlaubs fest. Auch die Höhe und Zusammensetzung des Ar- beitsentgeltes, die Auszahlungstermine sowie die Hinweise zu den Kündigungsfristen müssen im Arbeitsvertrag genannt werden. Fordern Sie Ihre Betriebsnummer an: Wenn Sie Mitarbeiter ein- stellen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Daraufhin bekommen Sie eine Betriebsnummer zugeteilt, die Sie zur Anmeldung Ihrer Angestellten bei der Sozialver- sicherung benötigen. Sozialabgaben anmelden: Weiterhin sind Sie verpflichtet, Ihre neuen versicherungspflichtigen Mitarbeiter bei den Trägern der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- versicherung) anzumelden. Dies geschieht über die Meldung an die für Ihren Mitarbeiter zuständige Krankenkasse. Der Gesamtsozialver- sicherungsbeitrag ist ebenfalls dorthin zu zahlen und wird von dort entsprechend weitergeleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig. Anmeldefristen beachten: Wichtig: Die Sozialversicherungspflicht beginnt am ersten Arbeitstag Ihres neuen Mitarbeiters. Melden Sie ihn bitte umgehend an, damit Ihr Mitarbeiter kurzfristig mit der Krankenversichertenkarte und weiteren Unterlagen versorgt werden kann. Die Anmeldung ist grundsätzlich mit der ersten Lohnabrech- nung vorzunehmen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. CORONA¤KRISE Wir sind für Sie da Auch in herausfordernden Zeiten wie der Corona-Pandemie steht die IKK classic als Partner an der Seite der Handwerksbetriebe und ihrer Beschäf- tigten. Wir suchen unbürokratisch gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen, um Sie und Ihren Betrieb auch bei unvorhergesehenen Herausforderun- gen bestmöglich zu unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren IKK classic-Firmenkundenberater oder an die kostenlose Hotline für Firmenkunden: žŸžž ž˜¡ ¡˜žž (Montag bis Freitag, ¢ – —ž Uhr). Aktuelle Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserer Website unter www.ikk-classic.de Tipp: Auf der Webseite der IKK classic erfahren Arbeitgeber Schritt für Schritt, wer versicherungspflichtig ist und welche Aufgaben das Unternehmen zu erfüllen hat: www.ikk-classic.de/sozialversicherung auch vor Ort im Betrieb – genauso wie für umfangreiche Serviceleistungen im Internet.“ Auf www.ikk-classic.de/fk finden Arbeitgeber alles Wichtige: Ob eine Übersicht aktueller Rechengrößen oder praktische Online-Rechner, mit denen Sie schnell und unkompliziert Lohnne- benkosten ermitteln können, die Sie bei der Kalkulation der Gehälter berück- sichtigen müssen (Gehaltsplaner, Steu- erklassenwahl, Fristen-, Gleitzonen-, Pfändungs- und Umlagerechner). Sind alle organisatorischen Weichen gestellt, geht’s an die Arbeit. Dabei macht man sich um ein Thema – gerade zu Be- ginn der beruflichen Karriere – nicht so viele Gedanken: die Gesundheit. Doch als Führungskraft ist es wichtig, die ei- gene und auch die Gesundheit der Mit- arbeiter im Blick zu halten. Denn ein gesundes Team ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für den Erfolg des Betriebs. Ein nachhaltiges betrieb- liches Gesundheitsmanagement (BGM) erschließt und erhält demUnternehmen wertvolle Ressourcen – etwa die der rarer werdenden Fachkräfte. Auch hier ist die IKK classic der rich- tige Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk und bietet als Gesundheitspartner pra- xisnahe Unterstützung. Ob Seminare, Webinare, Gesundheitstage oder ein in- dividuelles betriebliches Gesundheits- management – die Gesundheitsmanager der IKK classic finden gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anforderungen. Übrigens: Ihr Engage- ment, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern, wird auch finanziell belohnt. Die IKK classic unterstützt den Einstieg in ein qualitätsgesichertes und langfristig angelegtes betriebliches Gesundheitsma- nagement mit einem Bonus. Mehr Infos unter: www.ikk-classic.de/bgm. W 9 GRÜNDERNAVI [2020/21]

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