Gruender-Navi NR.14 - 2020-2021

VomEinzelkämpfer zumChef Die Einstellung neuer Mitarbeiter erfordert genaue Planung. Denn mit ihnen wachsen die finanziellen Aus- gaben und der organisatorische Auf- wand. Was bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter zu beachten ist, weiß Volker Müller, Leiter Referat Beiträge bei der IKK classic: „Neue versicherungspflich- tige Mitarbeiter müssen Sie nach Beginn der Beschäftigung in einem automati- sierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung anmelden. Das geschieht über dieMeldung an die für Ih- re Mitarbeiter zuständige Krankenkasse. Mit einer rechtzeitigenMeldung vermei- den Sie mögliche Nachforderungen, die die finanziellen Ressourcen eines jungen Unternehmens empfindlich mindern können. Den Gesamtversicherungsbei- trag zahlen Sie ebenfalls an die zustän- dige Krankenkasse, die ihn entsprechend weiterleitet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Minijob-Zentrale zuständig.“ Krankenkasse – Partner für Firmenkunden Bei der laufenden Lohnabrechnung gelten verschiedene Rechengrößen. Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt beispielsweise der einheitliche Bei- tragssatz. Er wird jährlich von der Bun- desregierung festgelegt und beträgt im Jahr  , Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte – also , Prozent. Die meisten Kassen erheben darüber hinaus einen individu- ellen Zusatzbeitrag, der durch das GKV Versichertenentlastungsgesetz seit Janu- ar  ebenfalls paritätisch finanziert wird. Das heißt, auch diesen zahlen Ar- beitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen. Bei der Krankenkassenwahl kommt es deshalb zum einen auf einen Preis- vergleich, aber auch auf einen Vergleich von Leistungen, Servicequalität undVer- trautheit mit der jeweiligen Berufsgrup- pe an. Als Krankenkasse des Handwerks hat die IKK classic nicht nur attraktive Konditionen, sondern kennt auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen Ge- werke:„Wir wissen, wo unseren Kunden der Schuh drückt und richten Leistun- gen und Service daran aus“, betontVolker Müller. „Als kompetente Ansprechpart- ner in Sachen Gesundheitsschutz und Sozialversicherungsrecht stehen wir Ih- nen jederzeit zur Seite. Das gilt für das persönliche Beratungsgespräch – gern Arbeitgeber müssen dazu alle versicherungs- rechtlich relevanten Daten ihrer Beschäftigten an die zuständigen Krankenkassen melden. Neue versicherungspflichtige Mitarbeiter müssen nach Beginn der Beschäftigung in einem automatisierten Meldeverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung angemeldet werden. F A Z I T Vom Ein-Mann-Betrieb zum mittelständischen Unternehmen – diese Vision haben viele Gründer. Damit das Vorhaben auch erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann, müssen Unternehmer auf einiges achten. Foto: © stylephotographs/ 123RF.com GRÜNDERNAVI [2020/21] 8

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